„Schülerinnen und Schüler sollen bestmöglich auf die Anforderungen einer zunehmend digitalisierten Welt vorbereitet und fit für eine aktive Teilhabe an einer digital und durch KI geprägten Zukunft gemacht werden.“ (Quelle: km.baden-wuerttemberg.de/de/schule/digitalisierung/kuenstliche-intelligenz-im-unterricht 6.03.2025)
Das 2023 angepasste Schulgesetz des Landes Baden-Württemberg sieht mit den Paragrafen 115a und 115b die aktive Auseinandersetzung mit sowie den konkreten Einsatz von KI-Tools im Unterricht vor. Das Kollegium des Schenk-von-Limpurg-Gymnasiums orientiert sich beim Einsatz von künstlicher Intelligenz im Klassenzimmer an den Vorgaben des Landes.
Das Kollegium des Schenk-von-Limpurg-Gymnasiums hat sich im Rahmen des ganztägigen Pädagogischen Tages am 10. Juli 2024 zum Thema „KI und deren Einsatz an der Schule“ fortgebildet. Im Vorfeld und auch im Nachgang haben die Lehrerinnen und Lehrer KI-Tools erprobt und mittlerweile haben alle einen datenschutzkonformen Account zur Nutzung von KI-Tools für den Unterricht erhalten. Die Lehrkräfte haben die Möglichkeit, über ihren SvLG-Account ein virtuelles Klassenzimmer einzurichten, in dem sie je nach Bedarf verschiedene KI-Tools für die Schülerinnen und Schüler aktivieren können. Die Lernenden erhalten Zugang zu den ausgewählten KI-Werkzeugen über einen Link oder einen QR-Code. Der Zugang für die Schüler kann sowohl im Unterricht als auch zu Hause zur Bearbeitung der jeweiligen Arbeitsaufträge genutzt werden.
Funktion des virtuellen KI-Klassenzimmers
Der Lehrer oder die Lehrerin richtet über ihren persönlichen SvLG-Account ein virtuelles KI-Klassenzimmer ein, das je nach Aufgabenstellung entweder für 24 Stunden oder ein ganzes Schuljahr verfügbar ist. In diesem virtuellen Klassenzimmer hat die Lehrkraft die Möglichkeit, einzelne oder mehrere KI-Tools für die gesamte Klasse freizuschalten. Auch beim dauerhaften virtuellen Klassenzimmer sind die KI-Tools nicht unbefristet, sondern für maximal sieben Tage freigeschaltet und müssen dann ggf. von der Lehrkraft verlängert werden.
Zur Auswahl stehen: (Stand März 2025)
Für die Anmeldung und die spätere Zuordnung der Lernenden im virtuellen Klassenzimmer müssen diese die ersten drei Buchstaben ihres Vornamens (keine E-Mail-Adresse) eingeben. Die Lehrkraft hat die Möglichkeit, in ihrem Account nachzuvollziehen, welche Aktivitäten die Lernenden in ihren individuellen Zugängen durchführen, und kann den Arbeitsauftrag mit hilfreichen Hinweisen unterstützen. Alle Accounts der Schülerinnen und Schüler werden entsprechend der gewählten Zugriffszeit nach 24 Stunden oder am Ende des Schuljahres automatisch gelöscht.
Die Nutzung der KI-Tools im Schulkontext erfolgt am Schenk-von-Limpurg-Gymnasium datenschutzkonform über die Firma „fobizz“. Die Hamburger Firma integriert sich über eine API-Schnittstelle (Application Programming Interface) zwischen ChatGPT und dem Schenk-von-Limpurg-Gymnasium. Die Unterrichts-Prompts werden an den Server von fobizz gesendet, wo Informationen wie die IP-Adresse entfernt und anschließend an ChatGPT weitergeleitet werden. ChatGPT verarbeitet den Prompt und sendet die Antwort an den fobizz-Server zurück. Dieser fügt den KI-generierten Text schließlich in den ursprünglichen Chat ein. Es ist wichtig, dass die Schülerinnen und Schüler keine personenbezogenen Daten in die Prompts eingeben. Dadurch ist die Anwendung DSGVO-konform.
Weitere Informationen zum Datenschutz erhalten Sie über den Anbieter „fobizz“ auf plattform.fobizz.com/data_protections
oder über folgendes PDF: