SVLG Gaildorf

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Schulsozialarbeiter

Wirksame Schulsozialarbeit ist ein Qualitätsmerkmal am Schenk-von Limpurg-Gymnasium

Seit September 2020 setze ich Gabriel Riem, Sozialarbeiter (B.A.), begeisterter Sportler und Musiker, mich am SvLG für die Belange der Schülerinnen und Schüler ein. Angestellt bin ich bei der AWO Schwäbisch Hall, die seit vielen Jahren in diesem Bereich tätig ist.

Gabriel Riem

Tel.: 07971/253222
Mobiltelefon: 015114797764
gabriel.riem@awo-sha.de

Präsenzzeiten:
Montag, Mittwoch, Donnerstag: 08:30 – 16:45 Uhr
Dienstag: 08.30 – 12.00 Uhr

Terminvereinbarungen außerhalb der Präsenzzeiten sind nach Absprache möglich.
Während der Schulferien findet keine Sprechstunde statt.

Alle Stärke wird nur durch Hindernisse erkannt, die sie überwältigen kann.

Immanuel Kant (1724 - 1804), deutscher Philosoph

Was ist Schulsozialarbeit?

Schulsozialarbeit ist ein eigenständiges Handlungsfeld der Jugendhilfe, das auf Freiwilligkeit beruht und der Schweigepflicht unterliegt. Das bedeutet, dass alle an mich herangetragenen Anliegen nicht an die Lehrer bzw. an die Schule weitergegeben werden. Außerdem sind alle Angebote der Schulsozialarbeit kostenlos.
Als Schulsozialarbeiterin bin ich eine neutrale Ansprechperson und Vermittlerin für alle Beteiligten der Schule. Dazu gehören alle Schülerinnen und Schüler, deren Eltern und Lehrer. Zwischen Schulsozialarbeit und Schule besteht eine gleichberechtigte Kooperation. Schulsozialarbeit ist eine ganzheitliche, lebensorientierte und präventive Förderung.

Für Schülerinnen und Schüler bin ich gerne da, wenn

  • Du Fragen, Sorgen, Probleme mit Freunden hast
  • Du Sorgen oder Probleme Daheim hast
  • Du dich einsam fühlst oder Einige/Alle in deiner Klasse gegen Dich sind
  • Du Schwierigkeiten mit schulischen Aufgaben hast
  • Dich etwas bedrückt und Du ein offenes Ohr brauchst
  • Du dich in deinem Körper unwohl fühlst
  • Du Liebeskummer hast
  • Du Fragen rund um das Thema Pubertät hast
  • Du sonstige Anliegen hast

 

Für Sie als Eltern stehe ich gerne beratend zur Verfügung, wenn

  • Sie besorgt über die Entwicklung Ihres Kindes sind
  • Sie Fragen zum Thema Erziehung haben
  • Sie familiäre Schwierigkeiten haben und Beratung wünschen
  • Sie Fragen zum Thema Mediennutzung/ Soziale Netzwerke/Sucht/etc. haben
  • Sie feststellen, dass es Schwierigkeiten in der Klasse oder mit Mitschülern gibt
  • Sie sonstige Anliegen haben